ePA für alle kommt

Hier finden Sie umfassende Informationen, Videomaterial und Antworten auf häufige Fragen rund um die elektronische Patientenakte.

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Demo-Video Vorstellung ePA,

LERNVIDEOS: Aufbau und Funktionen, Dokumente hochladen, Dokumente herunterladen

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Demo-Video Vorstellung ePA

LERNVIDEOS werden in Kürze auch für die medatixx-Software zur Verfügung gestellt.

Allgemeines

KBV Informationen / EBM-Ziffern für die Befüllung der ePA, Fragen & Antworten KBV

 

 

Infomaterial für die PRAXIS/Patienten

Infomaterial zum Download oder kostenfrei bestellen bei der gematik

 

 

 



ihre Fragen und unsere Antworten x.isynet/x.vianova/medatixx


Fragen


Notfalldaten nur mit PIN - müsste eher umgekehrt sein?

Antworten


Beim Notfalldatenmanagement (NFDM) werden die relevanten medizinischen Notfalldaten direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert.

Diese Daten können dann auch ohne TI-Anbindung im Notfall von Ärzten und anderen medizinischen Fachkräften ausgelesen werden, um eine schnelle und fundierte Behandlung zu ermöglichen (z.B. Rettungswagen usw.

 

Im Gegensatz dazu werden die Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) zentral in einer Cloud gespeichert und können von dort aus abgerufen werden.



Wie exportiere ich Labor aus x.isynet in die ePA?

 

 

 

 

Voraussetzung ist, dass auf das LDT-3-Design konvertiert wurde. Dort können Laborwerte direkt in die ePA hochgeladen werden. Sprechen Sie uns gerne an, wir würden dann einen Termin für die Umstellung mit Ihnen vereinbaren.



Wird es möglich sein PDF-Dateien oder OBJ-Kategorie hoch zu laden?

Ja, PDF-Dateien und auch OBJ können in die ePA hochgeladen werden. Diese werden dann während des Hochladens in ein PDFA-Format automatisch konvertiert.



Das Befüllen der ePA ist nur bei gesteckter eGK möglich. richtig oder falsch?

Falsch, die ePA kann innerhalb der 90 Tage Frist auch ohne gesteckter eGK befüllt werden.

Es sei denn, der Patient hat Zugriffsfrist in der ePA-APP verändert.



Der Zugriff geht von jedem Gerät? Es muss dann nicht an jedem Arbeitsplatz ein Lesegerät stehen?

Der Zugriff auf die ePA-Daten erfolgt an jedem Arbeitsplatz, der an die TI angeschlossen ist. Ein Kartenlesegerät an jedem Arbeitsplatz ist nicht erforderlich.



Kann ich auch daten sehen, die älter als 90 Tage sind?

Erst einmal nein. Nur wenn die Patientin/der Patient ggf. in seiner ePA-APP die Skalierung auf mehr als 90 Tage gesetzt hat.



Kinder soll auch eine APP haben um die ePA einzusehen?

Alle gesetzlich Versicherten haben einen Anspruch auf eine ePA. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Einen möglichen Widerspruch erklärt in diesem Fall der gesetzliche Vertreter, also in der Regel die Eltern. Ab Vollendung des 15. Lebensjahrs können Jugendliche ihre Widerspruchsrechte auch selber ausüben.



Können Apotheken Patientendaten einsehen?

Der Zugriff erfolgt durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke, wodurch die Apotheke für 3 Kalendertage Zugriff auf die ePA erhält

Dies ermöglicht es Apotheken, Medikationsdaten, Arztbriefe, Befunddaten und andere relevante Gesundheitsinformationen einzusehen.



Können die EBM Ziffern 01648,01647 auch bei Patienten abgerechnet werden, die am HZV teilnehmen? 

  • EBM:  durch die Gebührenordnungsposition (GOP) 01648 abgerechnet. Diese Ziffer bezieht sich auf die Erstbefüllung der ePA und wird mit etwa 10 Euro vergütet.01647: Diese Ziffer gilt für die weitere Befüllung der ePA und wird als Zuschlag zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale extrabudgetär gezahlt.
  • ASV: Diese Ziffern gelten sektorübergreifend und können auch in der ASV abgerechnet werden.
  • HZV: Im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) gibt es spezifische Ziffernkränze, die je nach Vertrag und Krankenkasse variieren können.

 



Gibt es auch für Privatpatienten GOÄ Befüllungsziffern?

GOÄ: Ja, die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Privatpatienten kann nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Hier sind die relevanten Ziffern:

  • GOÄ-Ziffer A75: Erstbefüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte mit medizinischen Informationen, inklusive Ergänzung der zu den Dokumenten gehörenden Metadaten (zum 2,3-fachen Satz = 17,43 €) 1 .
  • GOÄ-Ziffer A70: Weitere Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte mit medizinischen Informationen, inklusive Ergänzung der zu den Dokumenten gehörenden Metadaten (zum 2,3-fachen Satz = 5,36 €) 1 .

Diese Regelungen wurden von der Bundesärztekammer beschlossen und ermöglichen eine strukturierte Abrechnung der ePA-Befüllung auch für Privatpatienten.



Kann man in der Software sehen, ob ein Patient der ePA widersprochen hat?

Ja, in der x.isynet und auch medatixx Software können Sie sehen, ob ein Patient der elektronischen Patientenakte (ePA) widersprochen hat. 



Welche Konsequenzen hat es, wenn ich die ePA-Befüllung nicht vornehme?

  • Rechtliche Verpflichtungen: Es gibt gesetzliche Vorgaben, die bestimmte Einträge in die ePA vorschreiben. Wenn diese nicht erfüllt werden, könnten rechtliche Konsequenzen drohen
  • Verlust von Informationen: Wichtige medizinische Informationen könnten nicht verfügbar sein, wenn andere Ärzte oder medizinisches Personal auf die ePA zugreifen. Dies könnte die Kontinuität und Qualität der Patientenversorgung beeinträchtigen
  • Patientenwünsche: Patienten haben das Recht, dass ihre medizinischen Daten in die ePA eingetragen werden. Wenn dies nicht geschieht, könnte dies zu Unzufriedenheit oder Beschwerden führen
  • Finanzielle Aspekte: Es gibt Abrechnungsziffern für die Befüllung der ePA, die genutzt werden können. Wenn diese nicht genutzt werden, könnten finanzielle Vorteile verloren gehen


Aus Patientinnen-/Patientensicht

  • Beim Stecken und Einlesen der eGK ist der Behandlungskontext (Einwilligung) erfüllt
  • Danach darf die Praxis 90 Tage alle alle Behandlungsdaten zugreifen
  • Die Zugriffsberechtigung:
  1. kann die Patientin/der Patient über die ePA-APP  eigenständig steuern   
  2. Patientinnen/Patienten ohne ePA-APP müssen sich an Ihrer Krankenkasse (Ombud-Stelle/ Medizinischer Dienst) wenden, um Zugriffsberechtigungen zu steuern

Aus Praxissicht

  • Es besteht die Verpflichtung, die Patientinnen und Patienten beim Besuch in der Praxis darüber zu informieren, welche Daten sie gegebenenfalls in der ePA speichern
  • Es besteht eine Befüllungspflicht:  Befunde, die in der aktuellen Behandlung erhoben wurden und digital vorliegen
  • Ärztinnen/Ärzte schauen anlassbezogen in die ePA
  • Befundberichte, die in der Word-Arztbriefschreibung oder x.text geschrieben und gespeichert wurden/ x.achiv-Daten usw., stehen automatisch zum Hochladen in der ePA bereit und werden beim Hochladen automatisch in ein PDFA-Format konvertiert
  • Labordaten im neuen LDT-3 Laborblatt können direkt in die ePA hochgeladen werden

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Einblick in eine ePA-APP



Eine Patientenreise: