Artikel mit dem Tag "isynet"
05. Januar 2025
Mit dem Online Check-in können Privatversicherte persönliche Daten wie ihre Krankenversichertennummer via KIM digital an Praxen senden - sicher und ohne eGK Der Online Check-in ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Ärzte und Arztinnen privatversicherten Services wie das e-Rezept oder das Einstellen von Dokumenten in die elektronische Patientenakte anbieten können. Denn das geht nur, wenn die Krankenversichertennummer vorliegt. Mit dem Datensatz werden Krankenversichertennummer, Name,...
27. Dezember 2024
Zurzeit bieten einige KV-Bereiche bereits die Übertragung der KV-Abrechnungsdateien via KIM. Für KV-Gebiete mit bereits aktiver KIM-Adresse (KV-Nordrhein/KV-Westfalen/Hessen usw.) zeigt x.isynet/x.vianova beim Aufruf der KV-Abrechnung im System eine Servicemeldung an. Praxen, die bereits per KV-Connect Daten an die KV übermittelt haben, können dann direkt auf KIM wechseln.
Soll ein Abrechnungsschein aus dem Vorquartal im aktuellen Quartal abgerechnet werden, gehen Sie wie folgt vor:
16. Dezember 2024
Derzeit in Planung bei der gematik - es gibt noch keine Spezifikation: Elektronische Rechnung für die Abrechnung med. Leistungen für Privatversicherte und Selbstzahler (Grundlage: DigiG, BM für Gesundheit) Die e-Rechnung ist eine neue Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI), die den Prozess der Abrechnung medizinischer oder sonstiger Leistungen, die nicht dem Sachleistungsprinzip unterliegen, im Gesundheitswesen digitalisieren soll. Sie adressiert den bisher papiergebunden bzw....
KV-Abrechnung: Prüfmodul: KVDT-R877 (/*): Wenn der Feldinhalt von FK 4103 = 3, dann muss die FK 4115 vorhanden sein.
KV-Abrechnung: Beim Ausführen der KV-Abrechnung kommt es zu "Fehler1 : 28 - Nicht genügend Stapelspeicher"
Kassenabrechnung: KBV-Prüfmodul Prüfprotokoll: / Abrechnung: Kein korrektes Ablaufdatum des Konnektorzertifikats gefunden. Wenn das Feld 0224 übertragen wird, dann muss auch das Feld 0227 übertragen werden.
x.isynet · 11. Dezember 2024
Mit einem Direktbefehl im x.isynet-System können Patientendaten, die z.B. länger als 10, 20 oder 30 Jahre (auch individuell einstellbar) nicht in der Praxis waren, gelöscht werden. Diesen Befehl werden wir aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen nur an Praxisinhaberinnen bzw. Praxisinhaber aushändigen.
x.isynet · 26. November 2024
Eine neue digitale Lösung, welche als Abrechnungsschein dient, wenn Patientinnen und Patienten keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen können. dieses Vorgehen gilt als einfach und schnell. Derzeit gibt es ein Pilotprojekt der Techniker Krankenkasse in welchem Ersatzbescheinigungen / Ersatzverfahren auch über den Telematik-Dienst KIM versendet werden können. Ab November 2024 bietet die AOK Plus dies ebenso an. Für alle weiteren Krankenkassen wird die Umsetzung voraussichtlich zum Juli...
Müssen Patientendaten, die älter als 10 Jahre alt sind gelöscht werden? Aufbewahrungsfristen, Speicherfristen, Speichern von Daten