eAU: Ausdruck Arbeitgeber Da ab dem 01.01.2023 der Arbeitgeber die eAU von der Krankenkasse abrufen soll der Ausdruck der Ausfertigungen für den Arbeitgeber und den Versicherten bei dem Versand einer eAU nicht mehr verpflichtend.
eGK: Patient:in beantragt diesen bei der Krankenkasse. Benötigt wird dieser für folgende Funktionen: Speichern/Auslesen des Notfalldatensatzes oder eMP (elektronischem Medikationsplan) Vergabe von Berechtigungen in der ePA dafür ist die PIN als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme erforderlich. Alternativ können Patienten/Patientinnen eine entsprechende APP der Krankenkasse auf das Handy laden. Über ein spezielles Authentifizierungsverfahren kann diese APP aktiviert werden.