Eine neue digitale Lösung, welche als Abrechnungsschein dient, wenn Patientinnen und Patienten keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen können.
dieses Vorgehen gilt als einfach und schnell.
Derzeit gibt es ein Pilotprojekt der Techniker Krankenkasse in welchem Ersatzbescheinigungen / Ersatzverfahren auch über den Telematik-Dienst KIM versendet werden können. Ab November 2024 bietet die AOK Plus dies ebenso an.
Für alle weiteren Krankenkassen wird die Umsetzung voraussichtlich zum Juli 2025 verpflichtend
- der Abruf/ Empfang für eEB erfolgt mit Updateversion 25.3 (Mitte Juli 2025)
- aktueller Stand: ein Weiterverarbeiten der empfangenen Nachricht ist noch nicht möglich = Übernahme der empfangenen Patientendaten in die Praxissoftware: Patienten neu anlegen etc..
QR-Code der Praxis-KIM-Adresse generieren:
- Gesetzlich Versicherte können der Praxis auf diesem Weg eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) zukommen lassen.
- Diese dient dem Versicherungsnachweis, wenn beim Praxisbesuch ausnahmsweise keine elektronische Gesundheitskarte vorgelegt werden kann.
- Patientinnen und Patienten können den bereitgestellten QR-Code scannen, um ihrer Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung (wenn möglich) die gescannte KIM-Adresse für die Übermittlung der „elektronischen Ersatzbescheinigung“ mittzuteilen.
- Ein hierfür geeignetes PDF mit dem individuellen QR-Code (KIM-Adresse der Praxis) kann über folgenden Link erstellt werden: Leistungserbringer | Praxis Check-In
- Bei Privatversicherten (PKV) heißt das Verfahren „Online Check-in“ und dient vor allem einer einmaligen Übermittlung der Krankenversichertennummer. Denn diese benötigen Praxen, um E-Rezepte auszustellen und die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen. Der Online Check-In wurde lediglich in x.isynet zur Version 23.4 umgesetzt.
Hilfefunktion im x.isynet Programm