ePA für alle ab 15.01.2025

ToDo für Patienten/Patientinnen

 

Bislang war es so, dass alle Patientinnen und Patienten selbst eine ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen mussten. 

 

Das ist ab 2025 nicht mehr der Fall. Dann wird für alle Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt – außer, sie widersprechen.

 

Volle Kontrolle für Patient:innen

  • Versicherte können eigenständig Altbefunde einscannen und digitalisieren sowie die Kopie davon selbst in ihre ePA hochladen.
  • Sie haben zudem die volle Kontrolle über die Freigabe der Informationen in ihrer ePA.
  • Sie können die Zugriffsdauer also auch einschränken, aus gewählte Dokumente verbergen oder einzelnen Ärztinnen und Ärzten den Zugriff ganz verwehren.
  • Außerdem wird protokolliert, welche Einrichtung wann mit der ePA gearbeitet hat.

ToDo für Ärzte/Ärztinnen

 

 In der Arztpraxis wird durch das Stecken der Chipkarte durch den Patienten/ der Patientin ein 

                                                    Behandlungskontext erfüllt.

Das bedeutet konkret: Ab Stecken der Gesundheitskarte können Sie 90 Tage lang die Inhalte in der ePA Ihrer Patientin oder Ihres Patienten einsehen und Dokumente einstellen.

 

Im ersten Schritt können

  • Behandlungsberichte, Bilder, Entlassungsbefunde und Laborbefunde usw. in PDF oder Bildformaten gespeichert werden.
  • Zusätzlich steht eine elektronische Medikamentenliste (über eRezept usw.) in der ePA zur Verfügung

Befüllung der ePA


Verpflichtend:

  • Arztbriefe
  • Laborbefunde
  • Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
  • Medikamentenliste
  • Befundberichte, Entlassungsbericht usw.

 

Auf Wunsch des Patienten/ der Patientin:

  • eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeit)
  • DMP
  • Daten zu Reha-Maßnahmen und Heilbehandlungen
  • Daten der Pflege
  • Daten DIGA