Es besteht keine gesetzliche Pflicht für Softwarehersteller, eine Datenexportlösung für die Meldung an die Klinischen Krebsregister anzubieten.
Lösung:
- Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht nicht!
- Derzeit ist keine Umsetzung dieser Funktion in Planung
- Weil es aktuell keine Umsetzung gibt, muss die Datenübernahme manuell durch die Praxis/Klinik aus der Software in das jeweilige Portal erfolgen.
BITTE BEACHTEN (Gilt für KV WL und NO):
KV NO / KV WL: Es gibt landesspezifische Umsetzungen zu den Krebsregistern, sog. Landeskrebsregister
Wir empfehlen unseren Kunden sich dort zu informieren und eine dieser Lösungen einzusetzen.