Jugendarbeitsstutzuntersuchung

Neuerungen zum Jugendarbeitsschutzgesetz regelt in den §§ 32 ff JArbSchG 

1. Die Abrechnung erfolgt über einen separaten Abrechnungsschein ab dem 01.10.2023. ausgegebene Berechtigungen (UBS-IDs s. u.) der KV Nordrhein sowie der KV Westfalen-Lippe.

2. Die UBS-ID wird durch einen Online-Dienst des Landes NRW erzeugt und herausgegeben. Dieser besteht aus den Buchstaben NW und 12 Ziffern

3. Die UBS-ID ist in dem Abrechnungsschein im freien Begründungsfeld anzugeben

4. Die Abrechnung dieser Abrechnungsscheine werden wie alle anderen Scheine quartalsmäßig über die KV-Abrechnung an die KV   

        gesandt

5. Der Kostenträger (Krankenkasse) ist die Bezirksregierung Düsseldorf VKNR 24901

 

Anleitung:

 

 

     Patient aufnehmen und einen weiteren Schein mit der  Krankenkasse Bezirksregierung Düsseldorf erfassen

 

     

          Leistungsziffer z.B. 92200 und im freien Begründungsfeld die UBS-ID erfassen. Beginnend mit NW und die entsprechende 12stellige Nummer

 

 

 

 

 

 

Achtung: Sollte beim Zifferneintrag folgende Fehlermeldung erscheinen, muss die BSNR bei der KV freigegeben werden.

Dazu muss die Praxis Kontakt zur KV aufnehmen.

 

Über den Datenaustausch mit der KV erhalten wir dann die Aktualisierung