TSVG: Hausarztvermittlungsfall

TSVG: Der Hausarzt vermittelt einen Termin beim Facharzt

 

Hausarzt vermittelt  Patient an einem Facharzt

  • Vermittlung eines dringend erforderlichen Termins beim Facharzt
  • Die Vermittlung setzt eine Überweisung voraus .Ausnahme: Für Termine bei Augenärzten und Gynäkologen ist keine Überweisung erforderlich.

 

  • Der Hausarzt oder Kinder- und Jugendmediziner, der für einen Patienten einen dringenden Termin bei einem Facharzt oder Psychotherapeuten vereinbart, erhält 15 Euro
  • Die Zuschlagsziffer 03008 (04008 Kinderärzte) darf mehrfach im Quartal angesetzt werden, wenn zu unterschiedlichen Fachärzten überwiesen wird.
  • Leistungsziffer 30008 + Betriebsstättennummer der Facharztpraxis erfassen
  • Patient kommt als Hausarztvermittlungsfall zum Facharzt