eGK: Patient:in beantragt diesen bei der Krankenkasse. Benötigt wird dieser für folgende Funktionen:
- Speichern/Auslesen des Notfalldatensatzes oder eMP (elektronischem Medikationsplan)
- Vergabe von Berechtigungen in der ePA
dafür ist die PIN als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme erforderlich.
Alternativ können Patienten/Patientinnen eine entsprechende APP der Krankenkasse auf das Handy laden. Über ein spezielles Authentifizierungsverfahren kann diese APP aktiviert werden.
Quelle: eCare Barmer