TSVG: Die Terminservicestelle vermittelt einen Termin an einen Facharzt, Hausarzt oder Psychotherapeuten
Der Facharzt, Hausarzt oder Psychotherapeut erhält die Behandlung aufgrund einer Terminvermittlung
durch die TSS in dem Quartal (Arztgruppenfall) extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet.
- Zusätzlich wird ein extrabudgetärer Zuschlag von 100, 80 oder 40 Prozent zur Versicherten-, Grund- bzw. Konsiliarpauschale gezahlt.
Vergütung / Zuschläge
- Termin spätestens am Folgetag (Akutfall)*: 200 Prozent
- Termin spätestens am 4. Tag: 100 Prozent
- Termin spätestens am 14. Tag: 80 Prozent
- Termin spätestens am 35. Tag: 40 Prozent
- *Der Zuschlag von 200 Prozent wird nur gewährt, wenn der Patienten die 116117 kontaktiert und die dortige Ersteinschätzung die Dringlichkeit der Behandlung bestätigt hat.
- Die Zählung der Kalendertage beginnt am Tag nach der Terminvermittlung durch die TSS beziehungsweise nach der Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit durch den Hausarzt. Beispiel: Die TSS vermittelt am 3. Januar 2023 einen Termin für den 10. Januar 2023 das entspricht dem 7. Tag und somit einem 80-Prozent-Zuschlag
Beispiel: Vermittlung an einen Neurologen