TSVG: Zum 01.01.2023 entfällt nach Vorgaben der KBV die Neupatientenregelung nach TSVG
Nach Installation des Quartals-Update 23.1 lässt sich in den Scheindaten die TSS-Vermittlungsart "Neupatient" nicht mehr auswählen.
Die Abrechnung mit der Vermittlungsart "Neupatient" endet mit der Quartalsabrechnung 4/22.
Ab dem Quartal 1/23 ist es ebenso nicht mehr möglich Nachzüglerscheine von Quartal 1/21 - 4/22 mit dieser Vermittlungsart abzurechnen, siehe auch https://www.kv-rlp.de/nachrichten/nachrichtentext/abrechnungshinweise-zur-tsvg-neupatientenregelung/