LZ: Bei der KV-Abrechnung wird angezeigt, dass die Ziffer 01741 erst ab einem Alter von 55 Jahren berechnungsfähig ist
Grundsätzlich werden die EBM-Ziffern inkl. Regelwerk von der KBV an die Softwarehäuser geliefert.
Sollte jedoch eine Regel noch nicht aktualisiert bzw. falsch hinterlegt worden sein, kann diese wie folgt geändert werden:
- System - Stammdaten - EBM2000
- Im Feld "Direktsuche" die entsprechende Ziffer eintragen und mit <Return> aktivieren
- Anschließend auf das Symbol "Regeleditor" (blaues Buch unterhalb) klicken
- Der Regeleditor öffnet sich
- Auf das + vor "in Kalenderjahren", dann auf das + vor Anzahl und auf "maximal 1..... klicken
- + vor "Alterseinschränkung
- Doppelklick auf mindestens 55 Jahre
Im Feld "Mindestalter Wert" kann nun die Jahreszahl verändert werden