KIM: HBA, eA-light und eArztausweis. Wichtige Unterschiede in den Funktionen
Der wichtigste Unterschied liegt darin, dass eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nur bei HBA und eArztausweis integriert ist.
eA-light
- ohne QES (qualifizierte elektronische Signatur)
- hat auf der Vorderseite nicht das silberne Logo der Bundesärztekammer
Elektronischer Arztausweis light: Anwendungen
- Sichtausweis für Ärzte, z.B.. in Apotheken oder an einem Unfallort
- Anmeldung und Authentifizierung an Portalen, beispielsweise bei kooperierenden Krankenhäusern, bei der Ärztekammer Nordrhein (mit PIN) oder beim SAgO-Portal NRW
- Authentifikation für Fortbildungen per Barcode und einheitlicher Fortbildungsnummer (EFN)
- eOnlineabrechnung: Abrechnung über Portal der KV Nordrhein
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