KIM: HBA, eA-light und eArztausweis

KIM: HBA, eA-light und eArztausweis. Wichtige Unterschiede in den Funktionen

Der wichtigste Unterschied liegt darin, dass eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nur bei HBA und eArztausweis integriert ist. 

eA-light 

  • ohne QES (qualifizierte elektronische Signatur)
  • hat auf der Vorderseite nicht das silberne Logo der Bundesärztekammer

 

 Elektronischer Arztausweis light: Anwendungen

  • Sichtausweis für Ärzte, z.B.. in Apotheken oder an einem Unfallort
  • Anmeldung und Authentifizierung an Portalen, beispielsweise bei kooperierenden Krankenhäusern, bei der Ärztekammer Nordrhein (mit PIN) oder beim SAgO-Portal NRW
  • Authentifikation für Fortbildungen per Barcode und einheitlicher Fortbildungsnummer (EFN)
  • eOnlineabrechnung: Abrechnung über Portal der KV Nordrhein

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